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Hamm. (PM) Nachdem im Juni diesen Jahres die KENSTON Sport GmbH über die neu gegründete Spielbetriebsgesellschaft EB Spielbetriebs GmbH mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb...
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Hamm. (PM) Nachdem im Juni diesen Jahres die KENSTON Sport GmbH über die neu gegründete Spielbetriebsgesellschaft EB Spielbetriebs GmbH mit sofortiger Wirkung den Spielbetrieb der 1. Eishockey-Seniorenmannschaft der Hammer Eisbären übernommen hatte (siehe Pressemitteilung vom 25.06.2014) und aller Voraussicht auch die Eishalle im Maxipark in Hamm als Spielort gesichert schien (siehe Pressemitteilung vom 01.08.2014), hat es in den vergangenen Tagen dramatische Entwicklungen für den Eishockey-Sport in Hamm gegeben. So hat der Betreiber der Eishalle, die städtische Maximilianpark Hamm GmbH, entgegen den Zusicherungen in den Vorgesprächen unzumutbare Forderungen und Aussagen vorgetragen, die EB Spielbetriebs GmbH dazu veranlasst haben, die Hammer Eisbären vom Oberliga-Spielbetrieb der Saison 2014/2014 zurückzuziehen. Inwieweit von dieser Entwicklung auch der Stammverein der Hammer Eisbären, der Lippe-Hockey-Hamm Nachwuchsförderung e. V. (LHH), betroffen ist, erscheint derzeit noch unklar.

Zu den Geschehnissen der vergangenen 8 Monate bis zum heutigen Tag (20.08.2014) im Zeitraffer:

Februar 2014:
Durch den unermüdlichen Einsatz der Eisbären-Machers Werner Nimmert konnte die KENSTON Unternehmensgruppe gewonnen werden, den Spielbetrieb der Seniorenmannschaft der Hammer Eisbären zu übernehmen. Im Fokus stand hierbei, dass die Spielstätte der Hammer Eisbären in einem ordnungsgemäßen Zustand vorgefunden werden kann.

März 2014:
Um die Spielstätte der Eisbären langfristig zu sichern und in einen spieltauglichen Zustand zu bringen, erklärte sich KENSTON unter gewissen Umständen bereit, die Eishalle im Maxipark als Eigentümer zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund starteten Anfang März 2014 erste Sondierungsgespräche zum Thema zwischen dem Stadtkämmerer der Stadt, Herr Markus Kreuz, und der KENSTON Unternehmensgruppe. Nach den ersten vielversprechenden Aussagen der Stadt Hamm wurde vereinbart, die Gespräche kurzfristig fortzusetzen. Entgegen dieser Aussagen, wurden die Gespräche allerdings dann durch die Stadt selber verzögert, um das Thema „Eishalle“, nach eigenen Aussagen und durch Zeugen belegbar, nicht zum Wahlkampfthema hinsichtlich der damals anstehenden Kommunalwahl im Mai 2014 werden zu lassen. Tatsächlich sind die weiteren konkreten Gespräche dann auch bis nach der genannten Wahl verzögert worden.

März 2014:
Zeitgleich zu den ersten Gesprächen mit der Stadt Hamm zur Übernahme der Eishalle durch die KENSTON Unternehmensgruppe, begann KENSTON mit der Begutachtung der Funktionsfähigkeit und Spieltauglichkeit der Hammer Eishalle. Hierzu wurde ein anerkannter Gutachter mit jahrzehntelanger Expertise eingeschaltet. Seine wesentlichen, niederschmetternden gutachterlichen Feststellungen im Einzelnen:

➢Kälteanlage: 2 Verdichter
Hersteller SÃœMAK
Baujahr 1899
Revidiert 1995 / 1996
Typ KEB 2.125-75-6
Service durch Harig, Bielefeld

Die Firma SÜMAK wurde 1984 durch Elektrolux übernommen. 1995 erfolgte die Einstellung der Produktion, der Name SÜMAK verschwindet vom Markt. Nach Rücksprache mit Prof. Achim Bothe, FH Gelsenkirchen, ergeben sich folgende Faktoren:
Die Verdichter gelten als sehr zuverlässig. Aufgrund des Alters und der 9 Jahre zurückliegenden Revision ist von einem erhöhten Risiko auszugehen. Die Beschaffung von Ersatzteilen dürfe sich sehr schwierig gestalten.

➢Eispflegemaschine:

Hersteller Eisbär Elektric, Osnabrück
Baujahr: 1988
Seriennummer: 390888
Betriebsstunden abgelesen: 7.436

Die Eispflegemaschine macht optisch einen sehr gepflegten Eindruck. Sie ist 26 Jahre alt. Damit sind Ende der Lebensdauer und stärkere Reparaturanfälligkeit absehbar. Das Vorhandensein nur einer Eispflegemaschine in einem Eisstadion ist, im Falle eines Ausfalles der vorhanden Maschine, recht risikoreich. Der Preis für eine neue Maschine beläuft sich aktuell auf:

Hersteller ENGO € 145.000,– + MWST.
Hersteller MULSER € 142.000,– + MWST.

➢Gastronomie:
Sowohl der Bereich „Pistenbar“, als auch der Bereich „Bowlingbahn“ sind an verschiedene Betreiber verpachtet. Die Pachtzeit „Pistenbar“ soll noch 4 Jahre, die Pachtzeit „Bowlingbahn“ soll noch 10 Jahre betragen. Beide Bereiche befinden sich in einem katastrophalen Zustand hinsichtlich der Anforderungen an HACCP. HACCP ist das Kürzel für „Hazard Analysis Critical Control Points“ und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte, und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung, und des Verkaufes von Lebensmitteln. Im Bereich „Bowlingbahn“ wird ein kleiner, separater Raum, dem Eishockeyverein als VIP-Bereich zur Verfügung gestellt. Der Zustand der Kücheneinrichtung entspricht dem Alter der Anlage.

➢Allgemeine Betriebserlaubnis:
Diese soll für Eissport, Eislauf und ähnliche Eisveranstaltungen vorliegen.

➢Sonderveranstaltungen:
Zufahrten für Auf- und Abbau vorhanden. Lärmemissionen: Unmittelbare Bebauung in der Nachbarschaft vorhanden. Mit Einschränkungen bei Nutzungsänderungen für Sonderveranstaltungen ist zu rechnen.

➢Brandschutzkonzept:
Seit dem Bauantrag soll kein neues Brandschutzkonzept existieren. Eine erforderliche Neuerstellung ist sehr aufwändig und kostenintensiv. Sich daraus möglicherweise ergebende Investitionssummen sind zur Zeit nicht abschätzbar, dürfen jedoch sehr hohen Umfanges sein.

➢Wiederkehrende Prüfungen:
Diese sollen regelmäßig alle 3 Jahre erfolgt sein. Gutachten, auch zu Elektro-TÜV etc., sollten präsentiert werden.

➢TÜV – Abnahme:
Die letzte Abnahme durch einen Prüfsachverständigen erfolgte 2002. Der Bericht liegt vor. Eine Prüfung ist für April 2014 durch den TÜV-Nord, Essen, vorgesehen. Der Bericht liegt nicht vor.

Zumindest die Rohrleitungen sollten alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Hierzu verweise ich auf den Bericht der TÜV Nord vom 14.02.2003, Seite 5:

Eine Gefährdungsbeurteilung / sicherheitstechnische Bewertung der Druckgeräte für die NH³ Kälteanlage ist vom Betreiber bis spätestens 31. Dezember 2007 zu erstellen. In dieser hat der Betreiber entsprechend der BetrSichV u. a. auch die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen festzulegen.

➢Erfassung Betriebsdaten:
Eine regelmäßige Erfassung von Betriebsdaten erfolgt nicht. Dies sollte täglich geschehen, insbesondere ist, zum Zwecke der Optimierung des Energieverbrauches, die Eisstärke an mindestens 14 Messpunkten zu protokollieren. Daten von täglichen Maschinenlaufzeiten, Wasser- und Stromverbräuchen sind ebenfalls hilfreich bis notwendig.

➢Zusammenfassende Beurteilung:
Die Anlage befindet sich in einem altersgemäß optisch guten Zustand.

Die Risiken des u. a. aus Holzträgern bestehenden Daches sind mangels Erfahrung durch den Unterzeichner nicht abschätzbar. An dieser Stelle sei auf den Einsturz des Daches der Eissporthalle in Bad Reichenhall aus dem Jahr 2006 mit der Folge von 15 Todesopfern und vielen, zum Teil erheblich, Verletzten, verwiesen.

Die Risiken der Kälteanlage sind aufgrund des Alters, und der Tatsache, dass der Hersteller der Verdichter nicht mehr existiert, hoch.

Das Risiko für einen Ausfall der Eispflegemaschine ist hoch.

Die Wahrscheinlichkeit für die Erteilung einer allgemeinen Mehrzwecknutzungsgenehmigung erscheint aufgrund der sehr nahen Nachbarschaftsbebauung, und der damit verbundenen Lärmemissionen, gering.

Das Risiko umfangreicher TÜV-Auflagen ist aufgrund der mehr als 12 Jahre zurückliegenden, letzten Abnahme durch einen Sachverständigen, sehr hoch.
Dies betrifft die Kälteanlage und die Alarmierungseinrichtungen.

Nicht berücksichtigt sind Kosten für Mehrzwecknutzung und damit eventuell verbundenem neuen Brandschutzkonzept.

Die Pachtverträge im Gastronomie- und Bowlingbereich sind hinderlich für die Generierung eigener Umsätze in diesem Bereich.

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass der Vertreter der Maximilianpark Hamm GmbH im Rahmen eines Gesprächs mit den Angestellten der Maximilianpark Hamm GmbH sowie den Beteiligten der KENSTON Unternehmensgruppe erst behauptet hatte, alle TÜV-Prüfungen seien ohne Lücken erfolgt. Erst im Nachgang dieses Gesprächs ging der genannte Vertreter auf den durch KENSTON beauftragten Gutachter zu und stellte klar, dass die letzte TÜV-Abnahme der Eishalle in Hamm bereits 12 Jahre zurückliegt.

Aktuell wird durch die Maximilianpark Hamm GmbH behauptet, dass nun ein aktuelles TÃœV-Gutachten vorliege. Doch lehnte der Vertreter der Maximilianpark Hamm GmbH eine Offenlegung ab, was nicht nachzuvollziehen ist, wenn die Halle doch einwandfrei nutzbar sein sollte.

März bis Juni 2014:
Auf Basis dieser gutachterlichen Feststellungen sollten sodann erste Verträge zur Übernahme der Eishalle erstellt werden. Kurioserweise musste diese Erstellung durch KENSTON erfolgen, obwohl die Stadt Hamm Eigentümer der Eishalle ist und dementsprechend über wesentlich mehr Detailkenntnisse zur Abfassung eines Kaufvertrages für die besagte Halle verfügen sollte als KENSTON. Gleichwohl übernahm KENSTON sodann die Erstellung der Vorlage. Hierzu brach dann ein durch die Stadt Hamm ausgelöster Streit aus, wonach KENSTON Forderungen aufstellen würde, die nicht hinnehmbar seien. Wahr ist jedoch, dass KENSTON nachweislich einen allgemeinen Kaufvertrag erstellte, der durch die Stadt dann noch anzupassen sei. Sämtliche Risiken könnten sodann durch KENSTON übernommen werden, falls man sich sodann über eine Abstandszahlung einigen könnte. Diese Abstandszahlung wurde sodann mit € 4 Mio. durch KENSTON, auf Basis der durch die genannte gutachterliche Stellungnahme aufgeworfenen Risiken, bewertet. Diese Summe wurde von der Stadt aber sofort abgelehnt und so kommentiert, dass „hierüber nicht zu verhandeln ist“. Dies ist durch Zeugen belegbar. Gleichwohl behauptete der Stadtkämmerer der Stadt Hamm im Westfälischen Anzeiger, dass man bei dieser Summe doch gesprächsbereit gewesen sei. Auch wurde seitens der Stadt in diesem Zusammenhang öffentlich behauptet, dass KENSTON auch nicht an einer Abstandszahlung auf Raten interessiert sei. Wahr ist, dass hierüber nie gesprochen worden ist, auch wenn die Stadt Hamm behauptet, hierzu eine E-Mail geschrieben zu haben. Selbstverständlich wäre KENSTON hinsichtlich einer solchen Lösung gesprächsbereit gewesen. Vielmehr hat die Stadt zwar auch zur Ratenzahlung eine E-Mail an KENSTON gesendet. Jedoch wurden sowohl die Einmalleistungen als auch mögliche Ratenzahlungsmodalitäten an entsprechende Sicherheitsstellungen durch KENSTON gebunden. Diesbezüglich hat KENSTON der Stadt Hamm dann mitgeteilt, dass so etwas nicht „diskussionswürdig und auch in vollem Umfang der Lebenswirklichkeit widerspricht“. Denn wieso sollte jemand die komplette Haftung für eine Eishalle, auch für die Vergangenheit in Millionenhöhe übernehmen sollen (siehe die obigen Ausführungen des Gutachters) und gleichzeitig auch noch Sicherheiten liefern. Das widerspricht jeglichem kaufmännischem Handeln. Dementsprechend brach KENSTON sodann zu diesem Zeitpunkt die Gespräche ab.

Im Nachgang wurden sodann auch die Gespräche zur Anmietung der Eishalle für den Spielbetrieb abgebrochen. Hintergrund war, dass die Maximilianpark Hamm GmbH nicht die Umsetzung des Caterings für die Heimspiele der Hammer Eisbären abgeben wollte. Man habe schließlich eine voll funktionsfähige Pistenbar in einwandfreiem Zustand. Der oben geschilderte Gutachtenbericht offenbart allerdings das Gegenteil.

Juli bis August 2014:
Trotz der für KENSTON unhaltbaren Verhaltensweisen der Stadt Hamm bzw. der Maximilianpark Hamm GmbH, hatte KENSTON dann zur Sicherung des Eishockey-Standorts Hamm wieder Kontakt mit dem Geschäftsführer der Maximilianpark Hamm GmbH aufgenommen, um über die Anmietung der Eishalle sowohl für die Jugend als auch für die Senioren der Hammer Eisbären zu verhandeln. Dieser schien auch sehr froh darüber zu sein, sodass er zusicherte „eine Lösung“ zu finden. Auch das ist durch Zeugen belegbar. Eine endgültige Entscheidung könne aber erst gefunden werden, wenn am 18.08.2014 der Aufsichtsrat der Maximilianpark Hamm GmbH getagt hätte. Diese Tagung fand sodann mit für KENSTON unhaltbaren Ergebnissen statt:

  • Die Stadt wird entgegen den Aussagen des Geschäftsführers der Maximilianpark Hamm GmbH keinerlei Geld in die Eishalle investieren. Noch nicht einmal für Malerarbeiten.
  • Kosten der Eishallenanmietung für sieben Monate für Jugend und Senioren:
    rd. € 73.000,– + MWST.
    Im Vergleich: Die Anmietungsgebühren in der Vergangenheit betrugen insgesamt rd. € 45.000,– + MWST.
  • Umsatzbeteiligung der Stadt Hamm am Catering bei Eisbären-Spielen: 10 %.
  • Umsatzbeteiligung der Stadt Hamm am Kartenverkauf bei Eisbären-Spielen: 20 %.
  • Kosten für eine neue Eishallen-Uhr und Leinwand trägt die Stadt nicht.

Das Ergebnis hieraus ist, dass KENSTON rd. € 120.000,– Aufwand hätte, um die Eishalle in einem spieltauglichen Zustand anzumieten. Und das, obwohl der Geschäftsführer der Maximilianpark Hamm GmbH unter Zeugen bestätigte, dass die Maximilianpark Hamm GmbH die Eishalle in einen spieltauglichen Zustand zu bringen habe.

Auf Basis dieser untragbaren Forderungen steht die KENSTON Unternehmensgruppe ab sofort nicht mehr zur Sicherstellung der Spielbetriebs der Seniorenmannschaft der Hammer Eisbären zur Verfügung.

Patrick Drees, Geschäftsführer der EB Spielbetriebs GmbH, zum aktuellen Geschehen:
„Diese Vorkommnisse erzeugen den Eindruck, dass KENSTON bewusst unter Druck gesetzt werden soll, da die „Halle ja auf jeden Fall angemietet werden muss“. Als ordentliche und ethische Kaufleute ist für uns solch ein Geschäftsgebaren absolut inakzeptabel. Auf dieser Basis lässt sich sicher kein Vertrauen mehr herstellen. Wir waren gerne bereit enorm am Standort Hamm in den Eishockey-Sport zu investieren. Jedoch nun in eine marode Eishalle erst einmal sechsstellige Anlaufkosten investieren zu sollen – hierzu erübrigt sich jedes weitere Wort. Zumal die Eishalle noch nicht einmal unser Eigentum ist. Die Stadt Hamm muss sich auch die Frage stellen, was nun mit den rd. 170 Kindern gemacht werden soll, die ihre Eishockey-Heimat verlieren werden. Das ist mehr als tragisch. Denn wie soll ein Jugendverein mit rd. € 35.000,– Einnahmen solche Eismieten zahlen können. Zumal die Stadt Hamm die Eishalle mutmaßlich in einen verheerenden Zustand hat kommen lassen. Auf dieser Basis ist es sogar mehr als grotesk, dass die Stadt Hamm von der Jugend wohl noch rd. € 8.000,– Eishallenmiete für die vergangene Saison einfordert, obwohl sie selber die Eishalle über 12 Jahre nicht durch den TÃœV hat abnehmen lassen. Das ist unter Sicherheitsaspekten nicht zu tolerieren und muss zwingend auch rechtliche Schritte nach sich ziehen. Trotzdem werden wir den Vorstand des Stammvereins soweit wie möglich weiter unterstützen, damit der LHH für die Jugend weiter existiert.“

Roland Fratczak, 1. Vorsitzender des LHH, zum aktuellen Geschehen:
„Wir wurden über die aktuelle Entwicklung durch KENSTON in Kenntnis gesetzt und bedauern diese sehr, da sich in der kurzen Zeit der Zusammenarbeit bereits ein großes Vertrauensverhältnis zwischen dem LHH und KENSTON aufgebaut hat. Wir können die Entscheidung von KENSTON absolut nachvollziehen. Es freut uns daher ganz besonders, dass KENSTON trotzdem weiter an unserer Seite steht, um dem Eishockeynachwuchs in Hamm zu unterstützen.“

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