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Ravensburg. (PM Towerstars) Nachdem es erneut zu unsäglichen Vorfällen rivalisierender Gruppen der Ultra-Szene gekommen war, hatten die Ravensburg Towerstars als erste Konsequenz zunächst von... Towerstars legen konkrete Konsequenzen gegen Ultragruppe fest

© Towerstars/K.Enderle

Ravensburg. (PM Towerstars) Nachdem es erneut zu unsäglichen Vorfällen rivalisierender Gruppen der Ultra-Szene gekommen war, hatten die Ravensburg Towerstars als erste Konsequenz zunächst von ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht und der Gruppe „B1-Crew“ den Zutritt in die CHG Arena verweigert.

Nach weiteren Abstimmungen mit dem Fanrat der Towerstars, der Stadtverwaltung Ravensburg und der Polizei werden die Maßnahmen nun konkretisiert.

28 Mitglieder der „B1-Crew“ sowie weitere an den Vorfällen ebenfalls beteiligte Personen aus Heidenheim und München wurden inzwischen namentlich angeschrieben und ihnen wurde ein Stadionverbot für die Dauer bis zum 30. April 2021 ausgesprochen. Des Weiteren wird von der DEL2 geprüft, das ausgesprochene Stadionverbot auch auf bundesweite Ebene auszuweiten.

Die Clubführung der Ravensburg Towerstars weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen in enger Abstimmung und Unterstützung der Stadt Ravensburg und den Polizeibehörden erfolgten.

Betonen wollen die Towerstars auf diesem Wege auch, dass für die konsequenten Maßnahmen gegen die Personen nicht alleine die Vorfälle bei den Spielen gegen Landshut ausschlaggebend waren. In den vergangenen Jahren kam es sowohl bei den Heimspielen der Towerstars, als auch auswärts immer wieder zu Vorfällen und Handlungen, die nicht zu tolerieren sind. In diesem Zusammenhang wurde mit Vertretern der „B1-Crew“ mehrfach auch der Dialog gesucht und Ermahnungen mit der Androhung von Stadionverboten ausgesprochen. Leider wurden jegliche Anmerkungen und Ermahnungen nicht akzeptiert und selbst bei einem Gesprächstermin zwischen der „B1-Crew“, Towerstars, Stadt Ravensburg, Polizei und dem Fanrat nach den Vorfällen im Spiel gegen Landshut, war keine Einsichtigkeit der Gruppe erkennbar. Folglich blieb leider keine andere Möglichkeit, als die Aussprache der Stadionverbote.

Gegen die Ultra-Gruppierung und Personen, die als Anhänger des EV Landshut auffällig wurden, werden nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei ebenfalls überregionale Maßnahmen ausgesprochen.

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